Visum für Südafrika
Visum für Südafrika – Aufenthalt bis zu drei Monate
Wer bis zu drei Monate in Südafrika bleiben, dort aber nicht arbeiten möchte, bekommt eine Besuchergenehmigung und benötigt kein Visum für Südafrika. Diese gibt es automatisch bei der Einreise am internationalen Flughafen, da die meisten europäischen Ländern von der Visumspflicht befreit sind. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Zeit des Aufenthaltes oder die Bestätigung der Kostenübernahme durch einen südafrikanischen Gastgeber. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket bzw. die Kaution für ein solches vorgezeigt werden. Eine Verlängerung der Besuchergenehmigung ist gegen Gebühr möglich. Der mitgeführte Reisepass muss noch eine Gültigkeit von mindestens 30 Tagen haben und über mindestens eine freie Seite für Sichtvermerke verfügen.
Kinder
Kinder müssen einen eigenen Kinderausweis oder Kinderpass mitbringen. Er muss ein Lichtbild und eine freie Seite für Sichtvermerke enthalten sowie ebenfalls eine Gültigkeit von 30 Tagen über die Ausreise aus Südafrika hinaus haben. Ein Eintrag im Pass der Eltern reicht nicht aus. Außerdem empfiehlt die südafrikanische Botschaft einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht, falls dieser Fall zutrifft. Kinder, die mit nur einem Elternteil reisen, sollten eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mitführen.
Freiwillige oder wohltätige Tätigkeiten
Wer sich freiwillig oder gemeinnützig engagieren möchte, bekommt eine bis zu drei Jahre gültige Besuchergenehmigung. Allerdings ist eine Vergütung in Form eines Gehaltes dann ausgeschlossen. Auch hier muss wieder nachgewiesen werden können, dass der Aufenthalt finanzierbar ist oder die wohltätige Organisation bestätigt die Kostenübernahme.
Visum für Südafrika – Ausbildung & Studium
Eine sogenannte Studiengenehmigung gibt es für diejenigen, die eine Schule, Universität oder andere Ausbildungsstätte besuchen möchten. Benötigt wird ein Schreiben der Ausbildungsstelle, das die Annahme des Schülers / Studenten bestätigt und die genaue Kurs- bzw. Studienlänge angibt. Inhaber einer Studiengenehmigung dürfen einer Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen – allerdings gilt das nicht für Schüler. Neu ist der Nachweis einer anerkannten südafrikanischen Krankenversicherung. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, muss einen vom Erziehungsberechtigten beauftragten Vormund in Südafrika haben.
In Südafrika arbeiten
Wer in Südafrika arbeiten möchte, muss eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Hier gibt es unterschiedliche Kategorien, die von der Art der Tätigkeit, der Länge des Aufenthaltes und der Qualifikation des Antragstellers abhängig sind. Auch hier benötigt der Antragsteller wieder ein gültiges Rückflugticket bzw. eine dementsprechend hohe Kaution. Letztere kann gegebenenfalls auch vom zukünftigen Arbeitgeber übernommen werden.
Visum für Südafrika für Unternehmen & Selbständige
Ein Visum für Unternehmen („Business Permit“) ist in der Regel zwei Jahre gültig und kann danach unbeschränkt verlängert werden. Allerdings ist ein Startkapital bzw. eine Investition in Höhe von 2,5 Millionen Rand (entspricht derzeit ca. 176.400 Euro) nötig. Außerdem muss das Unternehmen in einem Wirtschaftsbereich tätig sein, der international interessant ist (z.B. Informationstechnologie, Automobilindustrie, Landwirtschaft oder Chemie). Weiterhin muss ein Business Plan vorgelegt werden. Außerdem müssen mindestens fünf Arbeitsplätze für Südafrikaner geschaffen werden – dafür hat man aber fünf Jahre Zeit.
Rentner-Visum
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Rentner gibt es sowohl temporär als auch dauerhaft. Wer seinen Ruhestand in Südafrika verbringen möchte, muss allerdings einige Bestimmungen beachten. So müssen pro Person für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung 20.000 Rand (entspricht derzeit ca. 1.762 Euro) nachgewiesen werden, die gleiche Summe kommt pro Monat und Familie noch einmal hinzu. Der Betrag kann durch Renteneinnahmen, Kapital oder andere Einnahmen (z.B. aus Miete) stammen. Ein Mindest- bzw. Höchstalter hingegen wird nicht vorgeschrieben. Als Rentner darf man allerdings in der Regel keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen oder ein eigenes Unternehmen führen.
Weitere Informationen, auch über die Höhe der anfallenden Gebühren, gibt es bei der
Südafrikanische Botschaft
Tiergartenstr. 18, 10785 Berlin
Tel.: +49-30-22073-0