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Reiseversicherung für Südafrika

Wenn der Urlaub ansteht, ist es ratsam, dafür Sorge zu tragen, dass er nicht durch ein unliebsames Ereignis in einen Alptraum verwandelt wird. Der Urlauber kann sich gegen Schadensereignisse durch eine Reihe verschiedener Reiseversicherungen absichern. Diese wird er nicht alle unbedingt benötigen, sollte aber unbedingt seine persönliche Situation überprüfen, damit er in jedem Fall hinreichend abgesichert ist. Es kommen folgende Reiseversicherungen in Betracht.

Reiseversicherung für Südafrika

Reiseversicherung für Südafrika ©iStockphoto/kristian sekulic

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Auslandskrankenversicherung
Reise-Notruf-Versicherung
Kfz-Mallorca-Police
Autoschutzbrief
Reisegepäckversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Reiseunfallversicherung

Um es vorweg zu nehmen: eine Reiseunfallversicherung wird der Reisende im Regelfall nicht benötigen, sofern er bereits eine private Unfallversicherung besitzt. Es empfiehlt sich auch nicht, eine Kreditkarte zu hohen Gebühren nur deshalb zu beantragen, weil sie den Unfallschutz beinhaltet. Er ist oft mit zahlreichen Einschränkungen verbunden und im Hinblick auf andere Versicherungsmöglichkeiten überteuert.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die anfallenden Stornierungskosten für die Reisebuchung, wenn der Reisende die Reise nicht antreten kann, weil er selbst oder einer seiner direkten Angehörigen (mitreisende oder zuhausebleibende Familienmitglieder) die gebuchte Reise infolge einer unerwartet schweren Erkrankung oder Unfallverletzung, Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft oder betriebsbedingter Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht antreten können. Darüber hinaus tritt teils die damit verbundene Reiseabbruchversicherung ein, wenn ein solches Ereignis eintritt, nachdem die Reise angetreten wurde. In diesen Fällen muss der Reisende oft die Rückreise antreten, ohne auf das bereits gebuchte und bezahlte Transportmittel zurückgreifen zu können. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für eine ersatzweise Rückbeförderung unterliegen dem Versicherungsschutz.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen auch Krankheitskosten im Ausland. Sie übernimmt aber nicht die Kosten für einen Krankenrücktransport nach Hause. Auch der privat Versicherte darf Kostenersatz nur erwarten, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist, weil im Ausland eine medizinische Unterversorgung besteht. Die Auslandskrankenversicherung hingegen übernimmt diese Kosten bereits dann, wenn der Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und ärztlich angeordnet wird. Es genügt die Einschätzung, dass die Heilungschancen zu Hause in der gewohnten sozialen Umgebung besser sind als vor Ort. Zusätzlich leistet die Reise-Notruf-Versicherung praktische Hilfe im Krankheitsfall und in sonstigen Notfällen und organisiert den Rücktransport. Hierzu werden Notrufzentralen unterhalten.

Wer am Urlaubsort ein fremdes Fahrzeug anmietet, ist zwar im Rahmen der dort geltenden Versicherungsbedingungen haftpflichtversichert. Die Versicherungshöchstbeträge sind jedoch im Verhältnis zum potentiell möglichen Schadenbetrag, insbesondere bei Personenschäden, oft ungewöhnlich gering. Im Schadensfall müsste der Fahrer einen darüber hinaus gehenden Schaden also selbst bezahlen. Daher bieten die deutschen Autoversicherer im Rahmen der sogeannten Mallorcapolice an, den hierzulande geltenden Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug auch auf ein im europäischen Ausland angemietetes Fahrzeug auszuweiten. Dann gelten im Ausland auch die hiesigen Versicherungshöchstbeträge, die bei Personen bis zu 7,5 Millionen EUR betragen.

Wer einen Autoschutzbrief besitzt, erhält praktische organisatorische Hilfe und Rat, wenn sein Fahrzeug infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrtüchtig ist oder gestohlen wird. Dazu gehören der Rücktransport oder notfalls auch die Verschrottung und die Organisation der Rückreise.

Mit einer Reisegepäckversicherung versichert der Reisende alle Gegenstände, die er auf der Reise mit sich führt sowie das einem Transportunternehmen übergebene Gepäck. Für Wertgegenstände gelten Sonderregeln. Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann das darin geladene Gepäck, wenn unter eingeschränkten Bedingungen gegen Diebstahl und Sachbeschädigung schützen.

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